Update 24. April 2020
Guten Tag zusammen,
im Anhang befindet sich „Hinweise und Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung im ÖPNV / Schülerspezialverkehr“ Stand 22.04.2020.
Zum Anhang ist folgendes zu beachten.
Ab dem 27.04.2020 gilt eine Maskenpflicht auch im Schülerverkehr. Unter Maskenpflicht sind zurzeit folgenden Gegenstände als Maske zu werten:
- - Originale Mund-Nasen-Masken in diversen Optiken und Design
- - Selbstgenähte Masken aus Baumwolle
- - Scharls und Tücher
Nach Rücksprache mit dem Aufgabenträger, dem Märkischen Kreis, ist ab dem 27.04.2020 folgendes für die Maskenpflicht zu berücksichtigen:
Für die Förderschwerpunkte Sprache / Lernen / emotionale und soziale Entwicklung gilt ab dem 27.04.2020:
es werden alle Schüler befördert, die eine der drei o. a. Maskenarten vor Mund und Nase haben.
Sollte ein Schüler keine der drei Maskenarten haben kann er an diesem Tag nicht befördert werden.
Zurzeit sind für die Förderschwerpunkte Sprache / Lernen / emotionale und soziale Entwicklung folgende Linien am 27.04.2020 beauftragt:
M 301 / M 321 / M 326 / M 501 / M 608.
Für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gilt ab dem 27.04.2020:
Alle Schüler sollten in dem Moment wo sie in die jeweiligen Fahrzeuge einsteigen eine der drei o. a. Maskenarten vor Mund und Nase haben,
was nach dem Einstieg in die jeweiligen Fahrzeuge geschieht ist erst einmal unerheblich. Es sollte weiterhin darauf geachtet werden, dass
die jeweiligen Maskenarten zu mindestens in der Beförderung bei den einzelnen Schülern körpernah bleiben, bestenfalls vor Mund und Nase.
Begleitpersonal sind angehalten wenn möglich beim Einstieg in die jeweiligen Busse die Erziehungsberechtigten zu unterstützen.
Zurzeit sind für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung folgende Linien am 27.04.2020 beauftrag:
M 112 / M 117 / M 154 / M 412
Weiterhin gilt in der Beförderung zur Zeiten von Corona, dass nur jeder zweiter Sitzplatz von Schülern besetzt werden darf.
Anweisung von den Märkischen Kreis, seit dem 22.04.2020.
Somit wird die Auslastungskapazität der einzelnen Sitzplätze um 50% verringert, heißt,
bei einem 16-Sitzer ohne Begleitperson maximal können 8 Sitzplätze mit Schülern besetzt werden,
bei einem 16-Sitzer mit Begleitperson maximal können 7 Sitzplätze mit Schülern besetzt werden.
Sollte es zu Unstimmigkeiten von Seiten der Erziehungsberechtigten kommen, verweisen sie die Erziehungsberechtigten an die MVG Fachgruppe APS.
Mit der Bitte um Beachtung und Einhaltung der o. a. Vorgaben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Skoluda
Technischer Betriebswirt
Bereich Angebot
Fachgruppe
Schülerspezialverkehr und Auftragnehmer
Anhang: