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Aufnahme und Rückschulung

Die Wilhelm-Busch-Schule ist als Durchgangsschule konzipiert. Kinder, für die ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung festgestellt wurde, können bei uns aufgenommen werden. Ebenso ist die Rückschulung unserer Schülerinnen und Schüler an die allgemeine Schule möglich. Welche Bedingungen für die Aufnahme und Rückschulung gelten, können Sie hier lesen.  

Aufnahme

Bevor ein Kind Schüler der Wilhelm-Busch-Schule werden kann, muss ein diagnostisches Verfahren mit der Entscheidung über eine mögliche sonderpädagogische Förderung durchgeführt werden. Diese Verfahren nennt man abgekürzt AO-SF, weil die entsprechenden Vorschriften zur Durchführung dieses Verfahrens in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sonderpädagogische Förderung enthalten sind.

Die Durchführung eines AO-SF kann von den Erziehungsberechtigten und - noch - der zur Zeit besuchten bzw. bei Lernanfängern der aufnehmenden Schule beantragt werden. Die Erziehungsberechtigten können ihren Antrag bei der zuständigen Allgemeinen Schule, einer Förderschule sowie bei der Schulaufsicht des Märkischen Kreises stellen. Die für das Kind zuständige Allgemeine Schule stellt den Antrag mit einer entsprechenden Begründung und dem Nachweis der bereits erfolgten Förderung bei der Schulaufsicht für den Märkischen Kreis.

Die Beauftragung über die Erstellung des Gutachtens erfolgt über die Schulaufsichtsbehörde an einen Lehrer der Förderschule. Geht aus dem begründeten Antrag zur Eröffnung des Verfahrens hervor, dass der Schwerpunkt der Auffälligkeiten des Kindes im Bereich emotionale und soziale Entwicklung liegt, beauftragt das Schulamt in der Regel einen Kollegen der Wilhelm-Busch-Schule mit der Durchführung des Verfahrens.

Das AO-SF wird im dialogischen Verfahren von dem Förderschullehrer sowie einem Lehrer der Allgemeinen Schule, meist dem zuständigen Klassenlehrer, durchgeführt und begründet eine gemeinsame Empfehlung über den sonderpädagogischen Förderbedarf und entsprechende Förderziele eines Kindes.

Während des Verfahrens kommen informelle Beobachtungen und standardisierte Testverfahren zur Anwendung. Überprüft werden z. B. die Bereiche Wahrnehmung und Motorik, Kommunikation, Kognition/Intelligenz und als Schwerpunkt die sozial-emotionale Entwicklung. Letztere wird in der Regel durch Gespräche über Konfliktverhalten mit dem Kind, den Lehrern und Erziehungsberechtigten, standardisierten Fragebögen zur Persönlichkeitsentwicklung und Beobachtungen im Unterricht überprüft.

Das aus all diesen Bausteinen resultierende Gutachten wird der Schulaufsicht vorgelegt. Diese entscheidet über den zukünftigen Förderort des Schülers. Die Eltern erhalten über diese Entscheidung einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Eine Durchschrift davon erhält die zukünftige Schule des Kindes.

Wird der Schüler in die Wilhelm-Busch-Schule eingewiesen, ist das Gutachten des AO-SF für uns der erste diagnostische Baustein für weitere pädagogische und verhaltenstherapeutische Entscheidungen und die Einstufung des Kindes in eine Klasse.

Rückschulung

Die Wilhelm-Busch-Schule versteht sich als Schule, die Kinder und Jugendliche mit einem aktuell erhöhten Förderbedarf im Bereich der Emotionalen und Sozialen Entwicklung aufnimmt. In unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Maßnahmen versuchen wir, die Emotionalität der Schüler zu stabilisieren, positive Verhaltensweisen zu stärken und die sozialen Kompetenzen der Schülern zu fördern.

Bei erfolgreicher Annahme und Umsetzung von Fördermaßnahmen und entsprechender Verhaltensänderung wird unseren Schülern eine Rückschulung in die Allgemeine Schule ermöglicht. Dies erfolgt zunächst über ein individuell abgestimmtes Rückschulpraktikum.

Nach einem Erstkontakt mit der in Frage kommenden Schule über die Schulleitung werden die Schüler durch das abgebenden Klassenteam oder unsere Sozialpädagogen weiter begleitet.

Dazu werden regelmäßige Gesprächstermine, auch mit den Eltern, vereinbart. Hierzu sind wir und unsere Schüler natürlich auf die wohlwollende kooperative Unterstützung der Allgemeinen Schulen angewiesen.

Bei anhaltend gutem Gelingen des Praktikums werden die Abstände von Gesprächen immer größer, bis letztendlich der sonderpädagogische Förderbedarf aufgehoben wird.

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