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Coronaregelung im Anschluss an die Herbstferien

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigten,

die erste Etappe des Schuljahres ist genommen, die Herbstferien beginnen. In Hinblick auf Corona können wir feststellen, dass wir mit einer Positiv-Testung und einigen

wenigen Schülerinnen und Schülern in Quarantäne einerseits sicherlich Glück hatten. Andererseits haben auch ein diszipliniertes Verhalten der Schülerinnen und Schüler wie auch Ihre Unterstützung zu Hause, liebe Eltern und Sorgeberechtigte, zu diesem vergleichsweise guten Ergebnis beigetragen. Das soll so bleiben!

Aus diesem Grund gibt das Ministerium für Bildung und Erziehung in NRW an Sie als Eltern und Sorgeberechtigte folgende Hinweise:

  • Während der Dauer der Herbstferien gibt es keinen schulischen Testnachweis (sog. Testfiktion) für jüngere Schülerinnen und Schüler. Für die Herbstferien gelten Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren also nicht automatisch als getestet. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.
  • Alle Schülerinnen und Schüler in der OGS werden 3x in der Woche mit einem Schnelltest getestet. Viele Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
  • Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
  • Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Folgenden dringenden Appell richtet das Ministerium an Sie als Eltern und Sorgeberechtigte: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen und geben Sie die negative Testbescheinigung Ihrem Kind mit in die Schule. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 26. Oktober 2021.

Bitte denken Sie außerdem daran, dass der 25.10. ein pädagogischer Arbeitstag für das Kollegium der WBS Hemer ist und die Schüler noch unterrichtsfrei haben!

Bitte informieren Sie sich auch weiterhin auf unserer Homepage über aktuelle Corona-Regelungen in der Schule.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern erholsame Herbstferien!

Viele Grüße,

die Schulleitung und das Kollegium der Wilhelm-Busch-Schule Hemer

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